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Allgemeine Reisebedingungen
 
1. Abschluss des Reisevertrages:
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung unterbreiten Sie uns ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Reisevertrag kommt mit unserer schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung zustande. 1.2. Liegen Ihnen bei telefonischer Bestellung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vor, übersenden wir diese mit der Reisebestätigung/Rechnung, um deren Geltung vereinbaren zu können. 1.3. Soweit wir ausdrücklich lediglich eine Reiseleistung eines Dritten vermitteln, kommt die Vereinbarung dieser Leistung nur mit diesem zustande.

2. Bezahlung:
2.1. Voraussetzung für die Fälligkeit jeglicher Zahlungen an uns ist die vorherige Übergabe des Sicherungsscheins gemäß § 651 k BGB an Sie. 2.2. Wird der Reisevertrag erst innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn abgeschlossen, ist der vereinbarte Reisepreis nach Maßgabe von Ziff. 2.1. sofort zu bezahlen.
2.3. Wird der Reisevertrag früher als 14 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen, ist nach Maßgabe von Ziff. 2.1. von Ihnen eine Anzahlung von 10 % des vereinbarten Reisepreises, mindestens aber EUR 25,00 pro angemeldeten Reisegast, zu bezahlen. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Reisebeginn zu bezahlen.
2.4. Nach vollständiger Bezahlung erhalten Sie von uns unverzüglich die vollständigen Reiseunterlagen übermittelt.
2.5. Wird der vereinbarte Reisepreis vor Reisebeginn nach Massgabe von Ziff. 2.1. ganz oder teilweise nicht bezahlt, sind wir zur Auflösung des Reisevertrags und zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, soweit nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vorliegt.

3. Leistung/Preis:
3.1. Die vertraglichen Reiseleistungen ergeben sich aus der Beschreibung im Prospekt oder Katalog und den Angaben in der Reiseanmeldung. Für die Durchführung von einzelnen Ausflügen ist eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen vorgesehen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Programmänderungen, Entfall von Ausflügen mangels Mindestteilnehmerzahl etc.), die nach Abschluss des Reisevertrages notwendig werden und die von uns nicht entgegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.2. Unsere Preise gelten, soweit Übernachtungen angeboten sind, für Doppelzimmerbuchungen. Für abweichende Buchungen kann ein entsprechender Aufpreis berechnet werden.

4. Beförderung:
4.1. Die Beförderung erfolgt in modernen Reisebussen gemäß Leistungsbeschreibung. Auf Zubringerstrecken können auch Busse eingesetzt werden, die nicht dem ausgeschriebenen Komfort entsprechen. Wir bitten um Verständnis, dass in allen Bussen striktes Rauchverbot besteht; es werden jedoch ausreichend Pausen eingelegt. 4.2. Ein Koffer und ein Handgepäckstück pro Reisegast kann kostenlos mitgeführt werden. Weitere Gepäckstücke können nur gegen gesonderte Vereinbarung / Vergütung befördert werden.

5. Zimmerbelegung:
Der Bezug der Zimmer ist erst ab ca. 11.00 Uhr möglich, auch wenn die Ankunft vor diesem Zeitpunkt erfolgen sollte. Wir bitten dafür ausdrücklich um Verständnis.

6. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen:
Bei Auslandsfahrten ist die Mitführung eines für den Reisezeitraum gültigen Reisepasses/Personalausweises zwingend erforderlich. Jeder Reisegast ist für die Einhaltung der geltenden Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile und Kosten, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausser, wenn Sie durch uns schuldhaft unzutreffend informiert wurden. Bitte informieren Sie sich also rechtzeitig!

7. Rücktritt des Kunden/Ersatzperson:
7.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Im eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich unter genauer Angabe der Reisedaten zu erklären. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang bei uns.
7.2. Tritt der Kunde oder ein Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Dieser Ersatzanspruch wird von uns vorbehaltlich Ziff. 8.3. pauschaliert geltend gemacht abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts aus dem nachfolgend genannten Prozentsatz des Reisepreises für Bus-, Rad- und Wanderreisen:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 5 %, mind. 25,-- €
vom 29. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 15 %
vom 20. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 35 %
vom 14. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 40 %
vom 6. bis zum 2. Tag vor Reisebeginn 80 %
vom 1 – 0 Tag vor Reisebeginn 90 %
Für verschiedene Reisen, wie z.B. Theaterfahrten, Schiffs- oder Flugreisen, (u.a.) gelten spezielle Stornobedingungen, die Sie jeweils mit dem Anmeldeformular erhalten.
7.3. Dem Kunden oder Teilnehmer bleibt es vorbehalten, uns nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden oder geringere Aufwendungen entstanden sind, als die von uns geforderte Pauschale. Uns bleibt vorbehalten, unter Nachweis eines höheren Schadens oder höherer Aufwendungen als die vorgesehene Pauschale anstelle der Pauschale den tatsächlichen Schaden oder Aufwand geltend zu machen. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
7.4. Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reiseanmelder uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Die Mehrkosten sind auf Nachweis zu vergüten, mindestens aber in Höhe eines pauschalen Entgelts von EUR 25,00. Dem Reiseanmelder und dem Dritten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Mehrkosten entstanden sind.

8. Rücktritt des Veranstalters:
8.1. Wird die angegebene Mindestteilnehmerzahl für die Reise nicht erreicht oder fällt ohne unser Verschulden ein Leistungsträger aus, behalten wir uns eine Kündigung des Reisevertrages vor. Bei Mehrtagesreisen erfolgt die Rücktrittserklärung spätestens 10 Tage vor Reisebeginn, im Übrigen mindestens 5 Tage vor Reiseantritt. Der Reisepreis wird dann von uns unverzüglich zurückerstattet, soweit er von Ihnen bereits bezahlt wurde.
8.2. Soweit nicht anders beschrieben, beträgt die Mindestteilnehmerzahl bei allen Reisen 20 Personen.

9. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt:
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie wie auch wir den Reisevertrag nach Maßgabe des § 851 j BGB kündigen. Wir der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder die zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

10. Haftung des Veranstalters/Haftungsbeschränkung:
10.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt a) soweit ein Schaden des Reisenden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, oder b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
10.2. Unsere Haftung aus unerlaubter Handlung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisenden und Reise. Etwaige darüber hinausgehende Ansprüche aus zwingenden gesetzlichen oder internationalen Regelungen bleiben unberührt.
10.3. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Veranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Bergbahnfahrten, Fähren/Schiffe, etc.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind oder sich dies eindeutig aus den Umständen ergibt, es sei denn, uns liegt ein Organisations- oder Hinweisverschulden zur Last.

11. Gewährleistung:
Unsere Gewährleistung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

12. Mitwirkungspflicht:
Jeder Reiseteilnehmer hat sich an die Anordnungen und Vorgaben der Reiseleitung zu halten. Er hat sich für die Abwicklung der Reise jeweils selbst angemessen auszustatten und zu verhalten, insbesondere bei Rad- und Wanderreisen geeignete und den Sicherheitsanforderungen entsprechende Ausrüstung mitzunehmen und zu verwenden. Bei Rad- oder Bergtouren hat der Reiseteilnehmer selbst für seine erforderliche Sicherheitsausstattung (Helmpflicht!) zu sorgen. Bei Wanderreisen ist geeignete Ausrüstung und Schuhwerk unabdingbar. Verstösse gegen diese Mitwirkungspflicht können zu Lasten des Teilnehmers gehen.

13. Schlussbestimmungen:
13.1. Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
13.2. Der Reisenteilnehmer kann uns nur an unserem Sitz verklagen, soweit nicht ein zwingender anderweitiger Gerichtsstand gegeben ist. Für Klagen gegen unseren Vertragspartner oder einen Reiseteilnehmer ist dessen Sitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen einen Kaufmann, juristische Personen oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, in diesem Fall besteht als Gerichtstand unser Sitz.
13.3. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Erkennbare Druck und Rechenfehler berechtigen uns bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Anfechtung des Reisevertrages.
13.4. Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung stellen und gespeichert werden, unterliegen den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes und sind deshalb gegen unzulässige Verwendung geschützt.
 
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